Vertragsstaaten der Stockholm Konvention vereinbaren eingeschränktes Ende von Chlorpyrifos
Eine Übernahme von PAN Germany
Nach Jahren kontroverser Verhandlungen hat die Konferenz der Vertragsstaaten (COP) der Stockholm Konvention sich auf ein weltweites Ende der Verwendung von Chlorpyrifos geeinigt. Die Entscheidung zur Aufnahme des persistenten Schadstoffs Chlorpyrifos in die Anlage A des Übereinkommens fiel am Freitag, den 2.5.2025 in Genf. Diese gute Nachricht wird massiv dadurch getrübt, dass eine Vielzahl von Ausnahmen erlaubt bleiben wird.
Die ursprünglich sieben vom Expertenausschuss der Stockholm Konvention (Persistent Organic Pollutants Review Committee, POPRC) vorgeschlagenen Ausnahmen wurden von der COP auf 22 Verwendungszwecke ausgeweitet – ohne das Expertengremium erneut hierüber zu Rate zu ziehen. Nicht nur wurde auf diese Weise das etablierte Verfahren missachtet und nationalstaatliche Interessen über wissenschaftliche Erkenntnisse gestellt, damit wurden auch die Wirksamkeit des Chlorpyrifos-Verbots und das völkerrechtsverbindliche Übereinkommen insgesamt erheblich geschwächt.
Chlorpyrifos ist ein Organophosphat-Pestizid, das für seine schädlichen Auswirkungen auf das menschliche Nervensystem bekannt ist. Chlorpyrifos ist hochgiftig. Es gibt eindeutige Beweise, dass eine pränatale Exposition beim Menschen negative Auswirkungen auf die Neuroentwicklung hat und dass es keine sichere Expositionsdosis gibt. Das bedeutet: Schon die geringsten Mengen können die Hirnentwicklung von Kindern schädigen. Laut der konsolidierten Verbotsliste 2024 von PAN International ist der Pestizid-Wirkstoff bereits in mindestens 44 Ländern der Welt verboten. Dies, und zahlreiche von PAN International zusammengetragene Beispiele zeigen, dass Alternativen zu diesem nervenschädigenden Pestizidwirkstoff längst vorhanden sind und in der Praxis umgesetzt werden. Die Vertragsstaatenkonferenz hätte aus Sicht von PAN eine Aufnahme des hochgefährlichen Pestizids in Anhang A ohne Ausnahme entscheiden müssen.
Dr. Emily Marquez, leitende Wissenschaftlerin bei PAN North America und Teilnehmerin der PAN Delegation vor Ort in Genf betonte: „PAN hat sich dafür eingesetzt, Chlorpyrifos ohne Ausnahmen auf die Liste zu setzen. Wir engagieren uns seit Jahrzehnten dafür, die Verwendung dieses gefährlichen Pestizids zu stoppen. Die POPRC-Expert*innen erörtern die wissenschaftliche Faktenlage, für die von den Vertragsstaaten beantragten Ausnahmen. Um den Prozess des POPRC zu umgehen, reichten die Vertragsstaaten diesmal ihre Anträge während der COP ein, und die Anträge wurden ohne jegliche Bewertung angenommen. PAN fordert alle Vertragsparteien auf, die Vorgaben des wissenschaftlichen Ausschusses zu respektieren, denn der Schutz der wissenschaftlichen Integrität des POPRC-Prozesses schützt die Integrität des Übereinkommens. Das ist unsere Garantie, um uns und künftige Generationen vor den Auswirkungen persistenter organischer Schadstoffe zu schützen“.
Dileep Kumar, Geschäftsführer von PAN India und Teil der PAN-Delegation in Genf sagte: „Die Vorgehensweise einiger weniger Vertragsstaaten, weitere Ausnahmen zu beantragen, obwohl wirksame und praktikable Alternativen zur Verfügung stehen und dabei die wissenschaftliche Bewertung und den vom POPRC befolgten Prozess zu umgehen, ist mehr als enttäuschend. Wir fordern die Vertragsparteien, die Ausnahmeregelungen beantragt haben, dringend auf, mit der Umsetzung nicht-chemischer Alternativen und agrarökologischer Anbaumethoden zu beginnen, um die Verwendung von Chlorpyrifos so schnell wie möglich einzustellen. Nur so wird sich die Belastung durch diese Chemikalie für Landwirt*innen, Verbraucher*innen, Kinder und die Umwelt verringern“.
Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe ist ein multilaterales Umweltabkommen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen, den so genannten POPs.