Kinder künftig besser geschützt vor Chemikalien

Am Donnerstag, den 10. April ging der Trilog zur EU-Spielzeug-Verordnung zu Ende. Die EU-Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament einigten sich auf neue Vorschriften. Besonders begrüßenswert sind dabei weitreichende Verbote von gefährlichen Chemikalien in Spielzeugen, wie sie auch von NGOs gefordert wurden. Die überarbeitete Verordnung muss nur noch formal bestätigt werden, bevor sie in Kraft tritt.

Bereits 2009 trat die EU-Spielzeug-Verordnung in Kraft, um sicherzustellen, dass hohe Standards für Spielzeug in der EU gelten, um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten. Allerdings wies die Spielzeug-Verordnung Lücken im Bereich der Chemikaliensicherheit und auch des Online-Handels auf. Bisher waren krebserregende und fortpflanzungsschädigende Stoffe verboten. Neu hinzugekommen in der Liste der Stoffe, die in Spielzeugen nun nicht mehr erlaubt sind, sind die Ewigkeitschemikalien PFAS, gefährliche Bisphenole und hormonell schädigende Chemikalien. Außerdem dürfen künftig Spielzeuge nicht mehr mit Biozidprodukten gehandelt werden, wenn diese nicht ausdrücklich für die Nutzung im Freien gedacht sind.

In vielen Kinderspielzeugen wurden bereits schädliche Chemikalien nachgewiesen. Bisher war der Schutz von Kindern hier nicht ausreichend gesichert, und das, obwohl Kinder besonders anfällig gegenüber den negativen Auswirkungen von Chemikalien sind.

 

 

 

Zurück
Zurück

Stellt die kommende Bundesregierung Industrieinteressen vor den Schutz von Mensch und Umwelt vor Chemikalien?

Weiter
Weiter

NGOs fordern vom Bundeskanzler Unterstützung für ein umfassendes PFAS Verbot